Was ist Sanitätsdienst?
Definition gemäß AGBF, NRW: "Mit Runderlass vom 25.06.1993 (V C 6 - 0713.1.7 A) hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die zuständigen Behörden unter Bezug auf §§ 1 bis 4 RettG NRW angewiesen, bei anzeige- und genehmigungspflichtigen Veranstaltungen erst nach einer Gefährdungsanalyse zu entscheiden, ob und ggf. unter welchen Auflagen eine Veranstaltung genehmigt werden kann. Werden hierbei Auflagen zum Schutz der Gesundheit festgelegt, so hat die Behörde zu prüfen, ob eine Betreuung durch einen Sanitätsdienst der Hilfsorganisationen ausreicht oder zusätzlich Personal und Mittel der Notfallrettung oder den Krankentransport am Veranstaltungsort bereitzuhalten sind, wobei die rettungsdienstlichen Aufgaben bei Veranstaltungen auch auf Hilfsorganisationen übertragen werden können (Einbindung nach § 13 RettG NRW)."

Aufgabenbereiche

Sanitätsdienstliche und rettungsdienstliche Betreuung:

Bei der sanitätsdienstlichen und rettungsdienstlichen Betreuung von Großveranstaltungen sind eine Reihe von Aufgabenbereichen organisatorisch sicherzustellen und personell zu besetzen. Die Helfer arbeiten in unmittelbarer Nähe zu den Teilnehmern der Veranstaltung. Die erste Stufe der Versorgung ist eine rein sanitätsdienstliche Betreuung. Eine schnelle Erste Hilfe mit einer fachgerechten Behandlung bis zur Übergabe an andere Versorgungsbereiche prägt das Bild der Versorgung. Daher sind in allen Bereichen der Grossveranstaltung, z. B. in den parzellierten Zuschauerbereichen, an der Bühne sowie den Zu-und Ausgängen, Sanitätsposten in ausreichender Zahl einzusetzen.


Unfallhilfsstellen

Je nach den örtlichen Verhältnissen, der Grösse der Veranstaltung und der Witterung ist die Einrichtung einer oder mehrerer Unfallhilfstellen erforderlich.


(Not-) Arztdienst

Ab einer bestimmten Größe einer Veranstaltung werden Ärzte zur Erst- und Weiterbehandlung benötigt. Neben der ärztlichen Besetzung der Unfallhilfsstellen ist es ggf. erforderlich, auch mobile Notärzte einzusetzen. Dies gilt gerade dann, wenn es sich um eine besonders gefahrengeneigte Veranstaltung handelt.

Betreuungsbereich

Je nach Zusammensetzung der Veranstaltungsteilnehmer und Besucher sowie der Art des Programms kann sich die Notwendigkeit zur Errichtung einer Betreuungsstelle ergeben. In dieser können Personen vorübergehend betreut und versorgt werden. Die Betreuungsstelle ist häufig mit einer Unfallhilfsstelle verbunden.


Transportbereich

Verletzte müssen ggf. nach der Erstversorgung in ein Krankenhaus transportiert werden. Hierzu werden unsere KTWs, RTWs und 4 Tragewagen eingesetzt.


Technischer Dienst

Bei Großveranstaltungen mit einer Vielzahl von Teilnehmern und Helfern ist eine logistische Unterstützung durch den Techniktrupp erforderlich. Einige Veranstaltungsorte verfügen nicht über die notwendige Versorgung mit Strom oder Räumlichkeiten zur Unterbringung. Hier haben wir die Möglichkeit z.B. Zelte aufzubauen und mit Notstromaggregaten die Stromversorgung sicherzustellen.

 

Interesse mitzuhelfen?

Dann melde Dich bitte bei den Zugführern der Einsatzeinheiten

3. Einsatzeinheit: Aachen-Hüls oder 4. Einsatzeinheit: Lichtenbusch

oder komm einfach an einem unserer Ausbildungsabende vorbei. Jede(r) Helfer/in ist bei uns sehr herzlich willkommen.